Verwaltungsvertrag und Gesetz: eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher Normsetzungsautorität

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Mohr Siebeck, 2000 - 692 pages
English summary: Cooperative forms of governmental, in particular administrative, decision-making have acquired a prominent role in German administrative law. This holds true not only for informal cooperative ventures but also for legally binding agreements. Elke Gurlit analyzes the legal framework that governs public contracts and focuses on administrative contracts. In German constitutional law, statutory authority for administrative action lies at the core of the debate. Elke Gurlit develops a scheme of administrative regularity in administrative contracting with citizens. The study encompasses a comparative analysis of the Contract Clause in the U.S. Constitution, which contains a systematic connection of contracts and legislation. German description: Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfasste Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Vertrage leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentar geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Ruckstande nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf. Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Auspragungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmassigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautoritat setzt aber auch der Verknupfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsvertrage verfassungsrechtliche Grenzen.Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluss, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsvertragen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautoritat gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, dass die Rechtsnatur von Verwaltungsvertragen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, dass sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte fur schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zahlen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europaischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden mussen. Schliesslich berucksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.

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Contents

Öffentliche Auftragsvergabe
5
Weitere Anwendungsfelder
58
Die Ablösung erworbener Rechte
67
b Vorrang des Gemeinschaftsrechts und Verfassungsrecht
101
b Mittelbare Grundrechtseingriffe
113
Objektive Grundrechtsfunktionen und Gesetzesvorbehalt
120
Konsequenzen für die Gesetzgebung
134
Der allgemeine Gesetzesvorbehalt als demokratischer Vorbehalt
141
Gesetzesvorbehalt und Gemeinschaftsrecht
151
Der Vorbehalt künftiger Gesetzgebung
164
108
179
4 Das Verhältnis von Vertrag und Gesetzgebung
181
Der Bedeutungsverlust der Contract Clause im 20 Jahrhundert
200
113
202
Die Renaissance der Contract Clause
218
Copyright

Common terms and phrases

About the author (2000)

Elke Gurlit, Geboren 1959; 1978-85 Studium der Rechtswissenschaft in Bremen; 1988 Promotion; 1987-90 Wiss. Mitarbeiterin am Zentrum fur Europaische Rechtspolitik der Universitat Bremen; 1990-92 Wiss. Mitarbeiterin an der Freien Universitat Berlin; 1992-98 Wiss. Assistentin an der Freien Universitat Berlin; 2000 Habilitation; z. Zt. Privatdozentin fur Offentliches Recht, Rechtsvergleichung und Europarecht an der Freien Universitat Berlin.

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