Verwaltungsvertrag und Gesetz: eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher NormsetzungsautoritätMohr Siebeck, 2000 - 692 pages English summary: Cooperative forms of governmental, in particular administrative, decision-making have acquired a prominent role in German administrative law. This holds true not only for informal cooperative ventures but also for legally binding agreements. Elke Gurlit analyzes the legal framework that governs public contracts and focuses on administrative contracts. In German constitutional law, statutory authority for administrative action lies at the core of the debate. Elke Gurlit develops a scheme of administrative regularity in administrative contracting with citizens. The study encompasses a comparative analysis of the Contract Clause in the U.S. Constitution, which contains a systematic connection of contracts and legislation. German description: Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfasste Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Vertrage leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentar geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Ruckstande nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf. Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Auspragungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmassigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautoritat setzt aber auch der Verknupfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsvertrage verfassungsrechtliche Grenzen.Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluss, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsvertragen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautoritat gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, dass die Rechtsnatur von Verwaltungsvertragen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, dass sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte fur schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zahlen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europaischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden mussen. Schliesslich berucksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht. |
Contents
Öffentliche Auftragsvergabe | 5 |
Weitere Anwendungsfelder | 58 |
Die Ablösung erworbener Rechte | 67 |
b Vorrang des Gemeinschaftsrechts und Verfassungsrecht | 101 |
b Mittelbare Grundrechtseingriffe | 113 |
Objektive Grundrechtsfunktionen und Gesetzesvorbehalt | 120 |
Konsequenzen für die Gesetzgebung | 134 |
Der allgemeine Gesetzesvorbehalt als demokratischer Vorbehalt | 141 |
Gesetzesvorbehalt und Gemeinschaftsrecht | 151 |
Der Vorbehalt künftiger Gesetzgebung | 164 |
108 | 179 |
4 Das Verhältnis von Vertrag und Gesetzgebung | 181 |
Der Bedeutungsverlust der Contract Clause im 20 Jahrhundert | 200 |
113 | 202 |
Die Renaissance der Contract Clause | 218 |
Common terms and phrases
20 Rdnr 54 Rdnr Abgabenrecht Abschluß allerdings AllgVerwR AÖR Artikel 20 Artikel 59 ausdrücklich Ausführungen oben BauGB BayVBl Behörde bereits die Ausführungen BGHZ Böckenförde Bonk Bundesverfassungsgericht BVerfGE chen City contract clause deshalb doctrine DÖV due process DVBl Eingriff Entscheidung Erichsen Erlaß EuGH EuZW Exekutive Gebot Gemeinschaftsrecht Gericht Gesetzesvorbehalt Gesetzesvorrangs Gesetzgeber Gliedstaaten Grenzen Grundrechte Grundsatz Harv.L.Rev HbStR hingegen Hrsg insbesondere Jarass Kommunen Kompetenz Krebs läßt Legislative lich Maß maßgeblich Mitgliedstaaten Münch/Kunig muß Normen Normsetzung NVwZ öffentlichen Rechts öffentlichrechtlichen Ossenbühl Parlament parlamentarische Parlamentsvorbehalt police power privaten Vertragspartner Privatrecht Rdnrn rechtlichen Rechtsetzung Rechtsprechung Regelung Richtlinie s.a. bereits Schlette Schließlich Schmidt-Aßmann Schutz Siehe dazu bereits Staat staatlichen Stelkens/Bonk/Sachs Supreme Court United States Urt.v Vereinbarungen Verfassung verfassungsrechtlichen Verordnung Verstoß vertragliches Handeln Vertragsformverbote Verwaltung Verwaltungsakt Verwaltungshandeln verwaltungsrechtliche Vertrag Verwaltungsvertrag VerwArch VerwR Völkerrecht Vorbehalt des Gesetzes Vorrang des Gesetzes VVDStRL 52 VwVfG Zulässigkeit