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dürfniß hat,

als er wohl nöthig hat, um

sie beherrschen zu können, von

und Einfluß haben können), will ihnen nicht in den Kopf. deren, als blos auf Weltwesen, nicht aber auf Gott wirken Weil ein jeder großer Herr der Welt ein besonderes Bevon seinen Unterthanen geehrt und durch Unterwürfigkeitsbezeigungen gepriesen zu werden, ohne weldjes er nicht so viel Folgsamkeit gegen seine Befehle, ihnen erwarten kann; überdies auch der Mensch, so ver= ein unmittelbares Wohlgefallen findet, so behandelt man die nunftvoll er auch seyn mag, an Ehrenbezeigungen doch immer Pflicht, so ferne fie zugleich göttliches Gebot ist, als Betreibung einer Angelegenheit Gottes, nicht des Menschen, ftatt des Begriffs einer rein moralischen Religion. und fo entspringt der Begriff einer gottesdienstlichen,

"Da alle Religion darin besteht: daß wir Gott für alle unsere Pflichten als den allgemein zu verehrenden Gesetz-geber ansehen, so kommt es bei der Bestimmung der Religion in Absicht auf unser ihr gemäßes Verhalten darauf an, zu wissen: wie Gott verehrt (und gehorcht) seyn wolle.

Wenn die Frage: wie Gott verehrt seyn wolle, für jeden Menschen, blos als Mensch betrachtet, allgemeingültig beantwortet werden soll, so ist kein Bedenken hierüber, daß die Gesetzgebung seines Willens nicht sollte blos moralisch seyn; denn die statutarische (welche eine Offenbarung voraussetzt) kann nur als zufällig und als eine solche, die nicht an jeden Menschen gekommen ist, oder kommen kann, mithin nicht als den Menschen überhaupt verbindend betrachtet werden. Also:,,nicht, die da sagen: Herr, Herr! sondern die den Willen Gottes thun," mithin die nicht durch Hochpreifung desselben (oder seines Gesandten, als eines Wesens von göttlicher Abkunft) nach geoffenbarten Begriffen, die nicht jeder Mensch haben kann, sondern durch den guten Lebenswandel, in Ansehung dessen Jeder seinen Willen weiß, ihm wohlgefällig zu werden suchen, werden

diejenigen seyn, die ihm die wahre Verehrung, die er verlangt, leisten. (X, 121-124.)

Wer die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfender Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht blos als Mittel für die moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott dadurch unmittelbar wohl= gefällig zu werden, voranschickt, und diesem Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt (an= statt daß die erstere als Etwas, das nur bedingterweise Gott wohlgefällig seyn kann, sich nach dem letzteren, das ihm allein schlechthin wohlgefällt, richten muß), der_ver= wandelt den Dienst Gottes in ein bloßes Fetisch machen, und übt einen Opferdienst aus, der alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So viel liegt, wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der man sie verbindet! In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre Aufklärung; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, mithin moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt der Freiheit der Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines Gc= seßes (des statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als unbedingte Nöthigung, Etwas zu glauben, was nur historisch erkannt werden, und darum nicht für Jedermann überzeugend seyn kann, ein für gewissenhafte Menschen noch weit schwereres Joch ist*), als der ganze Kram frommer

*) Dasjenige Joch ist sanft und die Last leicht, wo die Pflicht, die Jedermann obliegt, als von ihm selbst und durch seine eigene Vernunft ihm auferlegt, betrachtet werden kann, das er daher so ferne freiwillig auf sich nimmt. Von dieser Art sind aber nur die moralischen Gesetze, als göttliche Gebote, von denen allein der Stifter der reinen Kirche sagen konnte:,,meine Gebote sind nicht schwer." Dieser Ausdruck will nur so viel sagen: sie sind nicht

auferlegter Observanzen immer seyn mag, bei denen es genug ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß Jemand innerlich oder äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf, daß er es für eine von Gott gestiftete Anordnung halte: denn durch dieses wird eigentlich das Gewissen belästigt. (X, 215-217.)

Die enge Pforte und der schmale Weg, der zum Leben führt, ist der des guten Lebenswandels; die weite Pforte und der breite Weg, den Viele wandeln, ist die Kirche. Nicht als ob es an ihr und an ihren Satzungen liege, daß Menschen verloren werden, sondern daß das Gehen in dieselbe und Bekenntniß ihrer Statute oder Celebrirung ihrer Gebräuche für die Art genommen wird, durch die Gott eigentlich gedient seyn will. (X, 192.)

Wenn man einmal zur Marime eines vermeintlich Gott für sich selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöh= nenden, aber nicht rein moralischen Dienstes übergegangen ist, so ist in der Art, ihm gleichsam mechanisch zu dienen,

beschwerlich, weil ein Jeder die Nothwendigkeit ihrer Befolgung von selbst einsieht, mithin ihm dadurch nichts aufgedrungen wird, dahingegen despotisch gebietende, obzwar zu unserm Besten (doch nicht durch unsere Vernunft) uns auferlegte Anordnungen, davon wir keinen Nußen sehen können, gleichsam Vexationen (Plackereien) sind, denen man sich nur gezwungen unterwirft. An sich sind aber die Handlungen, in der Reinheit ihrer Quelle betrachtet, die durch jene moralischen Gesetze geboten werden, gerade die, welche dem Menschen am Schwersten fallen, und wofür er gern die beschwerlichsten frommen Plackereien übernehmen möchte, wenn es möglich wäre, diese statt jener in Zahlung zu bringen. (X, 216.)

kein wesentlicher Unterschied, welcher der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle dem Werth (oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich durch feinere Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich eine vorgeblich gröbere Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur Kirche, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in Loretto oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den Lippen, oder wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche, auch schriftlich aufgesetzt, wenn sie mur durch irgend Etwas, z. B. auf Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder in einer Büchse eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand bewegt werden, ihren 3wed eben so gut erreichen) es durch ein Gebet-Rad an die himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen Dienstes Gottes es auch immer seyn mag, das ist Alles einerlei und von gleichem Werth. Es kommt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der äußern Form, sondern Alles auf die Annehmung oder Verlassung des alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, so ferne sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig zu werden. *) 208 fg.)

(X,

*) Es ist eine psychologische Erscheinung, daß die Anhänger einer Confeffion, bei der etwas weniger Statutarisches zu glauben ist, sich dadurch gleichsam veredelt und als aufgeklärter fühlen, ob sie gleich noch genug davon übrig behalten haben, um eben nicht von ihrer vermeinten Höhe der Reinheit auf ihre Mitbrüder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen zu dürfen. Die Ursache hiervon ist, daß sie sich dadurch, so wenig es auch sey, der reinen moralischen Religion doch etwas genähert

Welche Verationen gibt es nicht in äußeren, zur Religion gezählten, eigentlich aber zur kirchlichen Form gezogenen Gebräuchen, wo gerade darin, daß sie zu nichts nutzen, und in der bloßen Unterwerfung der Gläubigen, sich durch Ceremonien und Observanzen, Büßungen und Kasteiungen (je mehr desto besser) geduldig hudeln zu lassen, das Verdienstliche der Frömmigkeit gesetzt wird; indessen daß diese Frohndienste zwar mechanisch leicht (weil keine lasterhafte Neigung dabei aufgeopfert werden darf), aber dem Vernünftigen moralisch sehr beschwerlich und lästig fallen müssen. Wenn daher der große moralische Volkslehrer sagte,,meine Gebote sind nicht schwer", so wollte er dadurch nicht sagen, sie bedürften nur geringen Aufwand von Kräften, um sie zu erfüllen; denn in der That sind sie, als solche, welche reine Herzensgesinnungen fordern, das Schwerste unter Allem, was geboten werden mag; aber sie sind für einen Vernünftigen doch unendlich leichter, als Gebote einer geschäftigen Nichtsthuerei, dergleichen die waren, welche das Judenthum begründete; denn das Mechanisch-Leichte fühlt der vernünftige Mann centnerschwer, wenn er sieht, daß die darauf verwandte Mühe doch zu nichts nüßt. (VII, 2. Abtheil., 37.)

Um die Läuterung des Kirchenglaubens, worin sie be= stehe, bestimmt anzugeben, scheint mir der zum Gebrauch schicklichste Probierstein der Saß zu seyn: ein jeder Kirchenglaube, so ferne er blos statutarische Glaubenslehren für wesentliche Religionslehren ausgiebt, hat eine gewisse Beimischung von Heidenthum; denn dieses besteht darin,

finden, ob fie gleich dem Wahne immer noch anhänglich bleiben, fie durch fromme Observanzen, wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergänzen zu wollen. (X, 209.)

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