Page images
PDF
EPUB

man das Pfund auf 19 Pf. seßen; aber der Impost von einem Thaler auf jedes Stück fremdes Hornvieh kann nicht statt finden, und ihr müsst sonst einen akzisbaren Artikel auffinden, bei welchem man sich erholen kann."

Bier. Das einheimische Bier muss nicht zu hoch versteuert werden: es bezahlt bisjeßt 9 Gr.; es mag 12 Gr. bezahlen, aber non plus ultra. Dagegen könnt ihr die fremden Biere, das Englische, Zerbster, Braunschweiger u. s. w. so hoch impostiren, als ihr wollt. "

"Branntwein. Der Franzbranntwein kann hinführo anstatt 14 Gr. auf 10 herabgesezt werden; so viel lasse ich mir gefallen. Pfeffer, Spezereien und dergleichen Artikel gebe ich euch preis: mit Einem Worte, Alles was zum Lurus und Überfluss gehört."

,,Ihr könnt auch alle fremde Weine, Franken-, Neckar-, Schwaben-Weine, und wie sie Namen haben mögen, so hoch besteuern, als ihr für gut findet; so was bezahlt der Arme nicht, und sehe ich mich als den Sachwalter der Soldaten und Fabrikanten an, deren Vortheil allein ich also zu besorgen habe." („Imposez les vins de tout pays étranger; ce n'est pas le pauvre qui le paye; et ce sont le Manufacturier et le Soldat dont je me déclare l'avocat et dont je dois plaider la cause") 1).

„Übrigens ist euer Projekt vortrefflich, und wir wollen diesen Nachmittag frisch an die Arbeit gehen, Alles vollend's ins Reine zu bringen. Ihr werdet beide die Ehre haben, in dieses Chaos Licht, Ordnung und Deutlichkeit gebracht zu haben. Ich sehe die Herrn de la Haye und Candy als zwei Jupiter an, die es glücklich entwirret haben").

Die hier entwickelten Gesinnungen bezeuget die ganze Schrift von de Launay gegen Mirabeau, aus der wir, grade hier, der Regie gegenüber gleichsam, folgendes Zeugniss beibringen, wie wahrhaft landesväterlich der große König auch in diesem Zweige seiner Verwaltung gefühlt und gesorgt. de Launay sagt also in seinem

1) Justification p. 107. 2) Justification p. 107.

ökonomisch-politischen Finanzsysteme Friedrich's II.'): „Anstatt die Abgaben des geringen Volkes vermehren zu wollen, hat der König sie oftmals, ohne mir ein Wort davon zu sagen, vermindert und sich der Gefahr ausgefeßt, in seinen Einnahmen einen wesentlichen Ausfall zu leiden, wie ich es ihm öfters, obschon vergebens, vorzustellen mir die Freiheit nahm.“

Was der König über die Summe, die er als ein nothwendiges Firum verlangte und gebrauchte, theils von willkürlichen Artikeln, welche der ruhigere Theil der Nazion bezalen wollte, theils von den Ausländern an Zöllen, Transito und anderen dergleichen Abgaben erhielt, schenkte er allemal seinem Volke wieder, dem er nie etwas abforderte und immer gab; denn seine Ersparungen selbst hatten keinen anderen Zweck, als seinem armen Volke in Unglücksfällen und kritischen Zeitläuften zu Hülfe kommen zu können.“

[ocr errors]

Seine Geschenke waren keine bloße Geldspenden; er bezahlte Arbeiter, die er dadurch in Nahrung und Aktivität seßte; denn, pflegte er zu sagen, durchs Arbeiten lernt man Geld verdienen, Geld behalten und macht sich, mehr oder weniger, dem Gemeinwesen nüßlich. Er ließ daher Ländereien urbar machen, Moräste austrocknen, Häuser und Gebäude aufführen, Kanäle graben, öffentliche Arbeiten unternehmen, Fabriken anlegen, und bewies dadurch, daß sein einziges Augenmerk auf das Wohl und den Nußen seines Volks gerichtet war."

[ocr errors]

Als er 1778 zur Armee ging, schrieb er mir: „Ich nehme viele Menschen aus dem Lande und entziehe dadurch der Konsumzion viel; meine Unterthanen werden während der Zeit wenig verdienen können; stellen sie sich, als merkten sie die Missbräuche nicht, die einschleichen werden; nach dem Kriege wollen wir alles wieder in Ordnung bringen."

„Die Sorgen des Krieges, der Tumult der Waffen verdrängten die Sorgen für sein Volk keinen Augenblick aus seinem Herzen. Er schrieb mir von der Armee: "Ich möchte wissen, wie Alles geht; aber kein Detail. Schreiben Sie mir nur: gut, ziemlich, schlecht; so weiß ich schon, woran ich bin.“

1) Justification p. 70.

Als der Krieg zu Ende und der König in Potsdam ') zurüc war, ließ er mich noch den nämlichen Tag zu sich rufen. Ich fand ihn noch mit edlem Staube bedeckt und schon mit der Vorsorge für sein Volk beschäftiget. Er fragte den Minister Michaelis: warum nach der sächsischen Gränze hin noch so viele unbebaute Striche wären? Als ihm zur Antwort gegeben wurde, daß diese Striche armen Edelleuten oder Gemeinheiten zugehörten, die nicht im Stande wären, sie urbar zu machen, erwiderte der König: Warum hat man mir nicht früher etwas davon gesagt? Man weiß doch einfürallemal, daß wenn in meinen Staten etwas über die Kräfte meiner Unterthanen geht, es mir obliegt, die Kosten über mich zu nehmen, und sie nichts weiter zu thun haben, als die Früchte davon einzusammeln. Ich assignire hiermit 300,000 Thaler, um diese Ländereien urbar zu machen, und wenn diese Summe nicht zureichen sollte, so will ich mehr geben.“

Ähnliche Veränderungen, wie das Akzisewesen, erfuhren um dieselbe Zeit mehrere andere Zweige des Geldhaushaltes :

An die Spiße des Postwesens kamen ebenfalls Franzosen: Jacques Marie Bernard, als Generalintendant; Jacques Gilbert de la Hogue, Surintendant und Edème Nicolas Moret, Regisseur, welchen der König am 16. Jun 1766 den Kammergerichtsrath, nachmaligen Großkanzler und Justizminister von Goldbeck als Juge d'Attribution (Justiziarius oder Richter) zuordnete. Das alte Ge neralpostamt verblieb gewissermaßen noch in Thätigkeit, nämlich der Generalpostmeister, Statsminister und Obermarschall Heinrich IX. Graf von Reuß, sammt den Posträthen Buchholz, Lieder, Bertram.

Die neue Postverwaltung, Regie, auch Generalpostadministrazion genannt, handelte, unter des Königs Schuße, mit fast unbeschränkter Macht; vereinigte auch endlich das Postwesen in Schle. sien, welches bis dahin ganz für sich unter dem Minister dieser Provinz, abgesondert von den alten Landestheilen gestanden, mit ihrem Geschäftskreise. Aber, des Bleibens der französischen Posthäupter

1) Soll heißen: in Berlin, wo, und in Charlottenburg, der König vom 28. Mai bis 1. Jun seiner Familie einige Feste gab. Friedrich kam nach dem Teschener Frieden den 27. Mai 1779 nach Berlin, ging den 30, nach Charlottenburg und den 2. Jun erst nach Potsdam.

war nicht lange. Moret musste, Schändlichkeiten halber, schon den 22. Dezember 1766, Berlin in 24 Stunden verlassen; sein Nachfolger, Edème Guiard, wurde 1767 abgeseßt; Bernard entzog sich einer gerichtlichen Untersuchung durch die Flucht; de la Hogue, allgemein geachtet, wurde mit dem gesammten übrigen Postpersonale verabschiedet; auch der Graf Reuß erhielt seine Entlassung und es wurde der ehemalige Kleve - Markische Kammerpräsident und den 1. April 1769 zum Geheimen-Stats - und Finanzminister erhobene Friedr. Wilh. von Derschau, am 16. April 1769 zum Generalpostmeister und Chef des Postwesens ernannt, ganz in der unbeschränkten Macht seiner deutschen Vorgänger. Unter v. Derschau vervollkommnete das Postwesen sich sehr und unter seinem Nachfolger, Michaelis, bearbeitete der Postrath Seegebarth, auf den Grund der allgemeinen Postordnung vom 10. August 1712, eine neue Postordnung, welche aber erst unter dem nachfolgenden Generalpostmeister, von Werder, unter dem Titel,,Neue und erweiterte allgemeine Postordnung“ am 26. Nov. 1782 1) vom Könige vollzogen, in Postangelegenheiten Gefeßeskraft erhielt 2).

Durchgreifender und merkwürdiger, als die Postregie, sind die preußische Tabacks- und Kaffeeverwaltung 3) geworden. Für den Theeverbrauch blieb Preußen den Holländern und Dänen zinsbar, da die Emdensche Kompagnie, durch welche der König auch den Thee unmittelbar aus China zu ziehen beabsichtigt hatte, missglückte.

Taback wurde im Brandenburgischen schon 1685 gebaut; drei

1) Mylius N. C. C. Bd. 7. Nr. 53.

2) über die Geschichte des Postwesens unter Friedrich II. s. Matthias Darstellung des Postwesens in den Königlich Preußischen Staten. Berlin 1812. Bd. 1. S. 30 ff.; S. 39 f. über die Einführung der französischen Postadministrazion.

3) Über beide vergleiche (Benzenberg) Darstellung des Preußischen Akzisewesens unter Friedrich II., welche auch von der Regie handelt, zuerst mitgetheilt in den Ergänzungsblättern zur Jenaischen allgemeinen Literaturzeitung. 1825. Nr. 54. 55. 56. 57.; mit einigen Verånderungen wieder abgedruckt in den Neuen Pommerschen Provinzialblättern von Giesebrecht und Haken. Bd. 1. Heft 2. Stettin 1827. S. 282 bis 319.

[ocr errors]

Jahre später erhielt der Apotheker Zorn in Berlin ein Privilegium zur Tabacksspinnerei; 1691 führte Eduard Starck aus Hamburg 1400 Zentner Blättertaback, der im Brandenburgischen gebaut war, nach Hamburg aus; 1715 suchten die Berlinischen Tabacksspinner die Vergünstigung einer geschlossenen Innung nach: ihre Bitte wurde abgeschlagen und der Bau, wie das Spinnen des Tabacks blieb ein freies Gewerbe; 1720 den 12. August erhielten Moses und Elias Gumpert eine Konzession zur Errichtung einer Tabacksfabrik1), wofür sie jährlich 2000 Thlr. an die Rekrutenkasse zahlten; auch hatten sie einen großen Rekruten gestellt, den sie mit 1300 Thlr. in Rechnung brachten. 1738 gründete Samuel Schock aus Basel, ein Mitglied der französischen Kolonie zu Ber lin, eine Rauch- und Schnupftabacksfabrik, ohne die ihm angebotene königliche Unterstüßung anzunehmen. Seine Waren fanden im Inund Auslande, vor den Hamburgern und Holländern, Beifall. Schock machte nach Sachsen, Polen, Böhmen, Mecklenburg, Dänemark, selbst nach England großen Absaß. Er wurde ansehnlich ent. schädigt, als der König den Tabackshandel am 4. Mai 1765 zum Monopol nahm, wofür Franz Lazarus Roubaud, ein bankbrüchiger marseiller Kaufmann und der Italiäner Johann Anton v. Calzabigi, eine Million Thaler Pacht zahlten: aber, sie bestanden nicht; so sehr die Käufer und die Pflanzer beschränkt wurden. Auch zehn Berli ner Tabacksfabrikanten und Kaufleute, unter denen sich auch Samuel Schock wiederfindet, welche, den 6. Jul 1765 schon, die Pacht übernahmen 2), 100,000 Thlr. mehr zahlten und billigere Preise seßten, konnten nicht Wort halten. Also wurde die Gesellschaft den 1. Jul 1766 aufgelöst; der König übernahm den Alleinhandel mit Taback selbst ) und es wurde die Generaltabacks administrazion *),

1) Mylius C. C. M. Thl. 5. Abtheil. 2. Cav. 6. Nr. 13.

2) In Mylius N. C. C. M. Bd. 3. Nr. 75. p. 977 findet man das Edikt (vom 17. Jul 1765) wegen der Generalverpachtung des Rauch- und Schnupftabacks in den Königl. Pr. Landen.

3) Mylius a. a. D. Bd. 4. Nr. 55. p. 499 das Edikt vom 11. Jul 1766 wegen völliger Übernehmung und Versicherung des Einsates sämmtlicher Interessenten der General - Tabackspacht.

4) v. Beguelin a. a. D. S. 152 big 160.

« PreviousContinue »